Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage:
Darf ich Sie fragen. Sie selbst hatten keinen Zugriff auf Ihr Postfach. Lagen denn in dem Postfach die Mitteilung des Abodienstes?
haben Sie vielen Dank. Wenn Ihnen die Mitteilungen übermittelt werden und Sie nehmen Sie nicht zur Kenntnis dann fällt dies grundsätzlich leider in Ihren Risikobereich. Dies auch dann wenn Sie keinen Zugriff auf das Postfach hatten. Soweit die Gegenseite kein Verschulden an der fehlenden Zugriffsmöglichkeit trifft, müssen Sie sich so behandeln lassen, als hätten Sie die Nachrichten erhalten. Insoweit wäre eine Erstattung allenfalls Kulanz des Abodienstes. Denkbar wäre allerdings ein Schadensersatzanspruch nach § 280 BGB gegen denjenigen der den fehlenden Zugriff schuldhaft verursacht hat.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt