Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer. Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wichtig ist, dass sie in dieser Sache schriftlich mit dem Bauunternehmen kommunizieren.
Denn die rechtliche Situation ist klar. Das Bauunternehmen schuldet ihnen Schadensersatz für die beschädigten Stellen am Haus.
Die Anspruchsgrundlage ergibt sich unmittelbar aus § 823 Abs. 1 BGB. Setzen Sie konkret eine Frist zur Beseitigung der Schäden von 14 Tagen per Einschreiben.
Kündigen Sie an hernach die Schäden durch ein anderes Unternehmen beseitigen zu lassen und sämtliche Kosten gegenüber dem Bauunternehmen geltend zu machen. So können Sie dann auch verfahren, wenn das Unternehmen nicht reagiert. Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-