Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Es gilt hier abzuwägen, welches Interesse schutzwürdiger ist.
Auf der einen Seite steht prinzipiell das verfassungsrechtlich geschützte Recht der Pressefreiheit und auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen.
Auf keinen Fall darf eine herabwürdigende bzw. negative Berichterstattung erfolgen.
Sofern über die Neueröffnung berichtet wird, muss dies neutral durch die Presse erfolgen und anhand objektiver Kriterien und Umstände nachvollziehbar sein.
Insbesondere darf sich hieraus weder eine Geschäftsschädigung noch eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ergeben.
Sollte dies der Fall sein bzw. sollte dies drohen, können Sie dies gerichtlich untersagen lassen. Dies ist sogar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes möglich, wenn ein Handel innerhalb von Stunden notwendig ist.
Sie sind daher auf keinen Fall rechtlich schutzlos.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-