Sehr geehrter Kunde,
ein Widerruf ist wahrscheinlich nicht mehr möglich, da meiner Erfahrung nach bei derartigen Verträgen auf das Widerrufsrecht verzichtet wird, da man sein Einverständnis erklärt, dass mit der Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll.
Wegen der Calls könnte aber eine Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommen, da es wohl durchaus ein wichtiger Umstand ist, dass es sich nicht um Einzelgespräche handelt. Wenn Sie sagen können, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie gewusst hätten, dass es sich um Gruppen-Calls handelt, ist eine Anfechtung durchaus ein Weg, um zu versuchen, aus dem Vertrag zu kommen.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich ansonsten für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Auch nach der Bewertung sind Rückfragen möglich, ich würde mich aber in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde erst morgen wieder melden.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni