Zivilrecht
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Wenn Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, dann können Sie in Deutschland nicht mehr Jura studieren. Sie können aber in einem anderen Land Jura studieren und dann mit dem ausländischen Abschluss in Deutschland das Referendariat absolvieren. Alternativ können Sie auch Wirtschaftsrecht studieren, damit ist aber kein Zugang zum Richteramt möglich, auch Rechtsanwalt und Staatsanwalt können Sie dann nicht werden.