Zivilrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Zum ist das Verhalten dieses Mannes strafbar. Bedrohung und Erpressung sind Straftatbestände. Sie könnten ihn bei der Polizei anzeigen. Dann wird die Polizei gegen ihn ermitteln.
Zum anderen könnten Sie auch zivilrechtlich gegen den Mann vorgehen und ihn darauf verklagen, dass er es bei Meidung eines hohen Ordnungsgeldes unterlässt, Sie zu bedrohen und Fotos von Ihnen hochzuladen.
Aber stellen Sie gerne Ihre Frage zu dem geschilderten Sachverhalt, damit ich konkret darauf eingehen kann.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Wenn Sie nicht zur Polizei wollen, können Sie zivilrechtlich gegen ihn vorgehen, wie bereits von mir geschildert. Aber richtiger wäre die Anzeige. Vor der Polizei müssen Sie sich nicht schämen. Die haben schon ganz andere Sachen gehört.
Wichtig wäre, dass Sie den Namen und die Adressdaten des Mannes haben. Mit einer Email-Adresse kommen Sie da vermutlich nicht weiter. Email-Adressen kann jeder sich anonym besorgen. Die Polizei könnte bei der Ermittlung der Adressdaten helfen. Die hat bessere Recherchemöglichkeiten als der Normalbürger.
Der Mann wird vermutlich nicht mit seiner wahren Identität als Erpresser tätig sein. Die Anonymität des Internets ist bei der Ermittlung von Tätern oft ein Problem. Wie gesagt, die Polizei kann vielleicht helfen. Die kann eher von Providern oder Plattformbetreibern wie Instagram an Adressdaten von Usern kommen. Ob die Adressdaten zutreffen, wird sich dann herausstellen.
Mein Rat ist also, die Strafanzeige zu machen.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (=Klick auf 3-5 Sterne, ganz oben rechts) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Weitere Kosten für Sie werden dadurch nicht ausgelöst. Und Sie können selbstverständlich auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!
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