Zivilrecht
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Sehr geehrter Kunde,
da Sie über den Umstand, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, aufgeklärt haben, kann der Käufer nichts gegen Sie geltend machen. Auch wenn die tatsächlichen Reparaturkosten um 300,- Euro höher lagen als im Gutachten angegeben.
Ungeachtet dessen, ist die zweijährige Gewährleistungsfrist abgelaufen. Hätte der Käufer wegen des Unfalls bzw. den Erkenntnissen aus dem Gutachten Rechte herleiten wollen, hätte er dies innerhalb von zwei Jahren tun müssen, nachdem ihm das Gutachten vorlag.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
Da dem Verkäufer kurz nach Ankauf das Gutachten übermittelt wurde, hatte er spätestens dann Kenntnis über den konkreten Schaden. Wenn er deswegen Rechte hätte geltend machen wollen, hätte er entweder innerhalb eines Jahres den Vertrag anfechten oder innerhalb von zwei Jahren den Rücktritt vom Vertrag erklären müssen. Da über den Unfall aber aufgeklärt wurde, hätte der Verkäufer keine Chance gehabt, damit durch zu kommen. Das hat mit der dreijährigen Verjährungsfrist nichts zu tun.
Maßgeblich ist hier 438 ABS . 1 Nr. 3 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html)
Wenn der Käufer dies so sagen würde, wäre dies in rechtlicher Hinsicht eine Anfechtung des Vertrages. Eine Anfechtung wäre aber nur dann möglich, wenn Sie den Unfall arglistig verschwiegen hätten, was Sie aber gerade nicht getan haben. Hinzu kommt, dass eine Anfechtung wegen Arglist nur innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des vermeintlichen Grundes für die Arglist möglich ist . Da der Vertrag aus 2018 stammt, ist die Frist längst abgelaufen!!
Maßgeblich ist hier 124 BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html)
Wäre nett, wenn Sie an die erbetene Bewertung denken, da ich andernfalls für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde. Ich gehe davon aus, dass auch Sie nur ungern umsonst arbeiten!:-)
Vielen Dank!
Nochmal: Sie haben nichts zu befürchten. Dass die tatsächlichen Reparaturkosten etwas höher waren, als im Gutachten veranschlagt, ist unerheblich. Und wenn der Käufer etwas von Ihnen hätte verlangen wollen, weil der Anstoß auch an der Seitenwand war, hätte er dies längst geltend machen müssen! Jetzt ist es zu spät und im Übrigen könnte er sowieso nichts verlangen, da Sie den Unfall mitgeteilt haben. Insoweit kann ich mich nur wiederholen!
Ein Schadensersatzanspruch setzt einen Schaden voraus. Ein solcher ist nicht ersichtlich. Dass im Kaufvertrag nicht der volle Umfang des Schadens eingetragen ist, ist unschädlich, denn wenn Sie über den genauen Umfang des Schadens hätten täuschen wollen, hätten Sie wohl kaum das Gutachten übergeben
Ja, da der Vertrag 2018 geschlossen wurde, kann er nicht mehr angefochten werden und Gewährleistung scheidet auch aus. Schadensersatz gibt es keinen, da kein Schaden ersichtlich ist.
Mit nicht durch kommen ist gemeint, dass es keinen Anfechtungsgrund gibt und auch keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Das war ein Versehen!! Sorry! Ich meinte, dass der Käufer damit nicht durch kommen würde
Nein! Sorry, mehr kann ich nicht sagen!
Ich denke, Ihre Frage nun wirklich umfassend beantwortet zu haben!! Gute Nacht und alles Gute!!
Guten Morgen,
ich war die letzten zwei Tage nicht im Büro und melde mich daher erst jetzt.
Sie haben nichts arglistig verschwiegen, so dass die dreijährige Verjährungsfrist nicht gilt.
Beim Verkauf eines gebrauchten PKW muss darüber aufgeklärt werden, wenn das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist. Der Umfang des Schadens muss dabei nicht bis ins kleinste Detail mitgeteilt werden, sondern es reicht z.B,. aus, wenn man angibt, dass das Fahrzeug an der Seite beschädigt wurde.
Es ist daher unerheblich, dass in Ihrem Kaufvertrag nur der Anstoß an der Tür, nicht aber auch an der Seite angegeben ist.
Sorry!! Ja, so ist es!
Also, jetzt ist es genug!!!! Ich habe Ihre Frage mehr als ausreichend und umfassend beantwortet!!!
Sorry, aber wie oft soll ich es Ihnen noch sagen????
Es gilt keine dreijährige Frist und die zweijährige ist längst abgelaufen!
Wenn möglich wäre es nett, wenn Sie jetzt wenigstens noch einen Bonus zahlen würden!!!!
Die neue Frage habe ich soeben beantwortet!