Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können nicht verhindern, dass ihr Nachbar sie anzeigt.
Allerdings hat solch eine Anzeige keine Aussicht auf Erfolg.
Denn der Nachbar muss beweisen, dass hier eine Ruhestörung vorliegt. Wenn Sie entgegenhalten können, dass sie sogar bereits eine Überwachung vorgenommen haben und die Vorwürfe sich als haltlos erweisen, weist die Behörde die Anzeige wegen Ruhestörung zurück.
Weiter haben Sie als Eigentümer prinzipiell einmal das Recht ein Tier zu halten. Hierunter fällt auch, dass dieses bellt.
Ihre Rechtsposition ist sehr gut und sie sollten sich von ihrem Nachbarn nicht unter Druck setzen lassen. Solange dieser keine stichhaltigen Beweise vorlegen, können Sie sämtliche Vorwürfe ignorieren.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-