Zivilrecht
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Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner rechtlichen Angelegenheit geht es um eine Straßenbenennung bzw. um die Änderung eines Straßennamens. Die Datei im Anhang enthält eine Beschreibung des Falles. Ich bitte um Ihre Einschätzung, ob eine gerichtliche Behandlung des Falles Erfolgsaussichten hat. Mit freundlichen Grüßen ***
Haben Sie bitte einen Moment Geduld, ich schaue mir den Fall an!
Sehr geehrter Herr Heskamp,ich stufe die Erfolgsaussichten tatsächlich als sehr gering ein, da Straßennamen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen und hier offensichtlich im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes die Namensfindung unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden hat - auch wenn Sie als direkt betroffene Anwohner noch nicht feststanden.Einen rechtlichen Anspruch auf Beibehaltung oder Änderung des Straßennamens gibt es nicht. Der Straßenname vermittelt auch Anwohnern keine subjektiven Rechte, die den Weg zu Gericht ebnen würden. Als Anwohner hat man nur die Möglichkeit auf den Entscheidungsprozess des Bezirks Einfluss zu nehmen. Anders als beim Bußgeldbescheid, fehlt es den Anwohnern laut Rechtsprechung bei Straßennamen an einer konkreten, individuellen Betroffenheit.MfGNorbert Mösch