Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Selbstverständlich: Hat der Mitnutzer ohne Ihre Zustimmung die in unserer Vorkorrespondenz benannten Anbauten errichtet, so können Sie deren Rückbau einfordern, denn (ohne Ihre Einwilligung) besteht für deren Errichtung keine Rechtsgrundlage.
Sie können daher den Rückbau einfordern (oder falls dieser nicht freiwillig erfolgt) eine entsprechende Entschädigung/Kostenersatz beanspruchen.
Ihre diesbezügliche Rechtsposition ist sicher, denn die Anbauten erfolgten ersichtlich und offenkundig ohne Absprache, und mithin vertragswidrig.
Hierauf können Sie sich auch ausdrücklich berufen.
Klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (=3-5 Sterne) an, wenn Sie keine Nachfrage haben, denn nur dann erhalte ich von Justanswer die Vergütung für die anwaltliche Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt