Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Meines Erachtens ist schon erstaunlich, dass Sie am Ort Ihrer Praxis als Erstwohnsitz gemeldet sind bzw sich dort so offensichtlich anmelden konnten, da Sie selbst in der Praxis Ihren Angaben zufolge „nur“ arbeiten.
Nach Paragraph 17 Bundesmeldegesetz ist meldepflichtig, wer eine Wohnung bezieht. Wohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Eine Praxis ist daher wie z. B. auch ein Büro keine Wohnung.
Andererseits ist der Wohnsitz auch da, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat, sich überwiegend aufhält und die meisten sozialen Kontakte hat.
Letztlich entscheidet immer die einzelne Behörde, ob ein Wohnsitz als Hauptwohnsitz vorliegt, so dass ich Ihnen Ihre Frage leider nicht mit eindeutiger Aussage beantworten kann. Zu empfehlen wäre daher, einfach beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine entsprechende Anfrage zu richten.
Ich hoffe, ich konnte dennoch ein Stück weiter helfen und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne) dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni