Zivilrecht
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Sehr geehrter Kunde,
eine Störung durch Nachbarn kann je nach Art und Umfang der Störung einen Mietmangel darstellen, der dem Vermieter gemedlet werden sollte. Dabei sollte der Vermieter dazu aufgefordert werden, dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen weiteren Störungen mehr kommt und dass die Miete eben wegen dieser Störungen nur noch unter Vorbehalt bezahlt wird. Sollten die Störungen dann nicht aufhören, können Sie die Miete mindern.
In jedem Fall ist aber zu empfehlen, die Störungen nach Art und Zeitpunkt zu dokumentieren, also aufzuschreiben, um inm Streitfall genau vortragen zu können, wann es zu welchen Störungen gekommen ist.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne ) dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
Vielen Dank! Ich werde mir Ihren Nicknamen merken und weitere Fragen von Ihnen zukünftig ignorieren.
Ich gebe dem Kollegen Recht, was Ihre Möglichkeiten betrifft. Haben Sie noch ergänzende Fragen?!
"Verursacher" ist stets derjenige, von dem die Störung ausgeht. Gegen diesen hat man Unterlassungsansprüche.Bitte vergessen Sie nicht die Bewertung (3 bis 5 Sterne)Herzlichen Dank vorab!
Wobei?! Bitte zunächst bewerten.
"Verursacher" ist stets derjenige, von dem die Störung ausgeht. Gegen diesen hat man Unterlassungsansprüche.
Sie schauen sich den Sachverhalt an und eruieren, von wem eine Störung ausgeht.Haben Sie also bspw. Rauch im Garten und zieht dieser Rauch von einem Grill Ihres Nachbarn zu Ihnen herüber, ist der Nachbar der Verursacher/Störer, gegen den Sie einen Unterlassungsanspruch haben.
Sowohl von dem Gegenstand, der den Lärm verursacht als auch vom Nutzer des Gegenstandes.Bitte vergessen Sie nicht die Bewertung, da ich Ihnen ansonsten nicht weiter antworten kann!
Ah, okay - dann viel Erfolg beim Entfernen(lassen)!
Und wie?!
Die da wäre?!
Nein, einen Nutzen haben diese nicht, außer, es sollen elektromagnetische Wellen o. Ä. abgehalten werden.
Ich kann leider entsprechende auch nicht bestellen.