Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ein Beklagter hat das Recht, in einem Prozess Behauptungen der Gegenseite zu bestreiten. Er kann also auch bestreiten, dass der Kläger gar nicht erbberechtigt ist. Das kann er auch machen, wenn außergerichtlich keine Uneinigkeit zwischen den Parteien in diesem Punkt bestand.
Der Kläger muss seine Behauptung, dass er erbberechtigt ist, nachweisen, wenn es von der Gegenseite bestritten ist. Die Erbenstellung muss also durch geeignete Beweismittel nachgewiesen werden. Das Gericht wird diesen Nachweis vom Kläger einfordern müssen. Denn die Erbenstellung ist in einem Erbrechtsstreit ein entscheidender Punkt. Und wenn der nicht geklärt ist, kann das Gericht nichts entscheiden.
Ich kann nicht beurteilen, was das Gericht jetzt als nächsten Schritt macht. Ich kenne weder die Tatsachen- noch die Beweislage. Das Gericht muss überzeugt werden, dass der Kläger erbberechtigt ist. Hierzu muss der Kläger jetzt etwas im Prozess vortragen und idealerweise durch Unterlagen belegen. Wenn das dem Gericht nicht genügt, wird es einen rechtlichen Hinweis geben. Und möglicherweise wird dann auch noch eine mündliche Verhandlung notwendig.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.