Zivilrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne helfen wir Ihnen weiter.Bezahlen Sie auf keinen Fall weiter geforderte Beträge für angebliche Steuern, Kosten etc., welche vor einer Auszahlung des Gesamtbetrages noch zu leisten sind.Es handelt sich hierbei um eine mittlerweile häufig praktizierte Betrugsmasche einschlägiger „Tradingportale“.Durch einen persönlichen Betreuer und Berater soll von dem Kunden so viel Kapital wie möglich zur Einzahlung gebracht werden. Wenn es dann zur endgültigen Auszahlung kommen sollte, wird der Kontakt abgebrochen.Setzen Sie dem Portal eine Frist zur Auszahlung des Gesamtbetrags von 10 Tagen.Kündigen Sie an, dass Sie nach Fristablauf die Sache an einen Rechtsanwalt zur Bearbeitung abgeben und sich eine Strafanzeige vorbehalten.Weiter können Sie mit einer Meldung bei der BaFIN und der Europäischen Finanzaufsicht (ESFS) drohen, welche bei Anzeige Ermittlungen aufnehmen wird.Tiefergehendere Klärung kann auch über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Sie können die benannten Frist erst ohne Androhung setzen und bei Nichtzahlung nochmals eine kurze Frist von 10 Tagen und sodann mit Androhung.
Somit erhalten Sie sich im ersten Fristlauf die Chance auf eine "einvernehmliche" schnelle Auszahlung, ohne dass sich die Fronten verhärten.Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-
Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),es freut uns, wenn wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter helfen konnten.Bitte seien Sie noch so freundlich und geben Sie eine positiven Bewertung ab (anklicken zwischen 3 - 5 Bewertungssternen oberhalb der Fragebox links/rechts).Alles Gute und bleiben Sie gesund!Mit freundlichen Grüßen-Kanzlei-fuer-Wirtschaftsrecht.de-