Zivilrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihrre Anfrage. Darf ich Sie fragen; Haben Sie die Rückzahlung dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft schon mitgeteilt?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank. Die Schadenswiedergutmachung hat Einfluss auf die Strafhöhe.
Aus diesem Grunde sollten Sie (Sie haben ja eine Stellungnahmefrist bekommen) eine Stellungnahme abgeben, darauf hinweisen, dass Sie den Schaden wiedergutgemacht haben und die Zahlungsbelege beifügen. Ansonsten können Sie zu den Vorwürfen Stellung nehmen müssen es aber nicht,
Wenn Sie die Tat gestehen, dann kann dies ebenso eine Strafmilderung zur Folge haben.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Ja natürlich!
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Ich habe gerade versucht Sie anzurufen es meldet sich niemand
2. Versuch
Sehr geehrte Ratsuchende,
Zulassung der Anklage bedeutet, dass das Gericht noch nicht darüber entschieden hat ob es überhaupt eine Verhandlung geben wird, also ob das Vorbringen der Staatsanwaltschaft ausreichend ist um eine Verhandlung zu rechtfertigen.