Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn er nicht freiwillig zahlt, bleibt Ihnen leider nur der Rechtsweg, um dann ggf. eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Sie müssten ihn also verklagen. Denkbar wäre auch, einen Mahnbescheidsantrag gegen den Schuldner zu stellen. Das wäre für Sie günstiger und Sie können es ohne Anwalt machen unter folgendem Link:
https://www.online-mahnantrag.de
Aber das geht nur, wenn Sie die Adresse haben. Hierzu könnten Sie sich z.B. an das Einwohnermeldeamt wenden in der Stadt, wo er zuletzt gemeldet war. Weitere Informationen zur Einwohnermeldeamtsanfrage können Sie in der Regel auf der Website der Stadt bekommen. Wenn er sich ordnungsgemäß umgemeldet hat, bekommen Sie dort die neue Adresse.
Vielleicht wäre es ratsam, die Sache einem Anwalt vor Ort zu übergeben. Die Anwaltskosten hat Ihnen der Schuldner als Verzugsschaden zu erstatten, weil er mit der Zahlung in Verzug ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.