Zivilrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie dem Händler bereits eine Frist zur Auszahlung gesetzt haben und der Gegner reagiert nicht und er ist nicht mehr erreichbar, dann sollten Sie überlegen gegen den Händler Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges beziehungsweise der Untreue zu erstatten.
In diesem Falle werden Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, diesen Händler auch als Beschuldigten vernehmen.
Es wird hier vor allem die Anschrift dieses Händlers ermittelt werden, so dass Sie neben dem strafrechtlichen Verfahren gegen den Händler noch eine Zahlungsklage auf Rückzahlung vor dem Zivilgericht erheben können.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiesl
Rechtsanwalt