Zivilrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn aus der App nicht zu erkennen ist, wann die Versicherung eintritt und wann nicht, dann liegt hier ein Verschulden des Anbieters nach § 280 BGB vor.
Das bedeutet, Sie haben in diesem Falle einen Anspruch auf Schadensersatz. Danach sind Sie so zu stellen, wie Sie stehen würden, wären Sie über die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes (Kein Versicherungsschutz bei Abgabe in der Packstation) ordnungsgemäß aufgeklärt worden. In diesem Falle hätten Sie mit Sicherheit das Paket im Shop abgeben und hätten dann Versicherungsschutz gehabt (sogenannte Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens).
Wenn ist also über die App keinen Hinweis gibt und die App von DHL ist, dann trifft DHL hier eine Haftung.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
ich denke freiwillig wird DHL nicht bezahlen.
Sie sollten daher überlegen Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. In dem Gerichtsverfahren wird es darauf ankommen worüber Sie in der App aufgeklärt wurden und worüber nicht. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Falle auch die Screenshots sichern und ausdrucken.
Darf ich Ihnen noch weiter helfen?