Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
In diesem Falle wäre Ihr Mann in der Tat doppelt Rechtsschutzversichert. Das bedeutet aber nun nicht, dass im Versicherungsfall zweimal gezahlt wird, sondern die Versicherungen gleichen die zu erbringenden Leistungen unteinander aus.
Ihr Mann erhält daher nicht mehr an Versicherungsleistung, Sie müssen aber unter Umständen mehr an Versicherungsbeitragen zahlen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr gerne!
Wenn Ihr Mann die Besorgnis gekündigt zu werden und dann nur erschwert Zugang zu seiner Rechtsschutzversicherung zu erhalten, dann sollte er in der Tat überlegen eine neue Versicherung abzuschließen und die alte Versicherung zu kündigen. Dies sollte so machbar sein, dass der Versicherungsschutz nahtlos bestehen bleibt.
Bitte sehr gerne!