Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, es existiert keine gesetzliche Bestimmung, die Ihnen den Erwerb eines solchen Videos untersagen würden, oder die an die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Erwerbs die Voraussetzung knüpfen würde, dass Sie Ihrerseits Angehörige eines Heilberufes sind.
Allerdings ist es auf der Grundlage der im Zivilrecht herrschenden Abschluss- und Vertragsfreiheit rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Verkäufer den Verkauf eines solchen Produktes mittels seiner Vertragsbedingungen (AGB) davon abhängig macht, dass der Erwerber solche Voraussetzungen erfüllt.
Sollte Letzteres der Fall sein, und sollten Sie nicht diese Anforderungen erfüllen, so steht es dem Verkäufer leider rechtlich frei, an Sie zu verkaufen oder nicht.
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt