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Rechtsanwalt
Kategorie:
Zivilrecht
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raschwerin ist jetzt online.
Folgende Problematik: Gekauft wurde über die Plattform Ebay
Kundenfrage
Folgende Problematik: Gekauft wurde über die Plattform Ebay ein Gegenstand X. Der Preis ist xy. Verkäufer war yz. Abgegeben wurde ein Angebot kurz vor Ende der Auktion von einem höherwertigen Betrag. Dieser Betrag wurde kurz vor Ende überboten von einem anderen Bieter mit wenig Bewertungen. In dem Glauben den Artikel nicht ersteigert zu haben, hat sich diese Sache erledigt für den Überbotenen. Nun sieht der vermeindliche Überbotene in seinem Kaufverlauf, dass er die Ware doch noch ersteigert hat, da Verkäufer Xy in die Auktion selbst eingegriffen hat und kurz vor Ende das aktuelle gebot von dem Bieter mit wenig Bewertungen gestrichen hat. Dadurch wurde das zunächst überbotene Gebot wieder Höchstbietender. Es geht um eine Summe im 4-stelligen Bereich. Nun soll der Vertrag wegen Irrtum angefechtet werden wegen Irrtum. Es wird Bitte um eine Formulierung gebeten, die ausreicht um den Vertrag anzufechten wegen Irrtum und später auch ggf. einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Bitte formulieren sie dieses Schreiben rechtssicher vor. Danke
Gepostet:
vor 3 Jahren.
Kategorie:
Zivilrecht
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Experte:
RA Ingo Driftmeyer
hat geantwortet vor 3 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
für die gewünschten Formulierung sind weitere Informationen erforderlich:
- welchen Kommentar hat der Verkäufer zu dem gestrichenen Angebot gemacht (auf der eBay-Angebotsseite)?
- besteht ihr Irrtum allein darin, dass sie nicht damit rechneten, den Zuschlag bei der Auktion bekommen oder worüber genau haben Sie sich geiirt?
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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