Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Normalerweise werden die Gerichtskosten vom Gericht in einem sogenannten Kostenfestsetzungbeschluß festgesetzt.
Solche festgesetzte Kosten sind grundsätzlich 30 Jahre lang wirksam.
Wenn Sie so möchten verjähren festgesetzte Gerichtskosten erst 30 Jahre nach dem Festsetzungsbeschluß
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Newerla, Rechtsanwalt
Es gibt keine Kostenfestsetzungsbeschlüsse, sondern ich habe von der Landesjustizkasse Bamberg einen Pfändungsbeschluß mit einer Tabelle der Forderungen erhalten. Daher stellt sich die Frage, wann verjähren diese Forerungen.
k, danke.
Es geht Ihnen also nciht um die Gerichtskosten an sich, sondern um die Forderungen.
Dem Pfändungsbeschluß liegt normalerweise ein VOllstreckungstitel, also ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urtiel zu Grunde.
Es handelt sich also um titulierte Forderungen.
Diese verjähren ebenfalls erst 30 Jahre nach der Titulierung.
MfG
Dr. Newerla
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