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RASchiessl
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Zivilrecht
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RASchiessl ist jetzt online.
Wohne,arbeite und zahle meine Steuern demnächst in den
Kundenfrage
Wohne,arbeite und zahle meine Steuern demnächst in den Niederlanden. Mein Arbeitgeber wünscht sich mehr Flexibilität von mir (Führerschein )! Habe den Berufskraftfahrerschein,die Fahrerlaubniss wurde mir aber vor ca.10 Jahren wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen! Eine Sperrfrist besteht nicht. Nachweis : Zentralregisterauszug Flensburg Frage: Wird mein Zeugnis als Berufskraftfahrer, sowie der Nachweis aus dem Zentralregister ausreichen mir für die eingetragenen Klassen eine Fahrerlaubnis auszustellen? MfG
(von Moderation entfernt)
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Zivilrecht
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Welche BAK hatten Sie damals?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
etwa 1,8 promil.
Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Ich fürchte nein!
Bei einer BAK von mehr als 1,6 Promille wird die Führerscheinbehörde nach § 13 FeV eine MPU anordnen und Ihnen erst nach Vorlage des MPU Gutachtens die Fahrerlaubnis wieder erteilen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn seit Rechtskraft der Entscheidung mehr als 15 Jahre vergangen sind. In diesem Falle würden Sie den Führerschein ohne MPU wieder erhalten.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und
bitte meine Antwort zu akzeptieren. Sie akzeptieren in dem Sie auf das grüne Feld "Akzeptieren" klicken.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einer völlig anderen Beurteilung des Sachverhalts führen kann. Die Frage wurde beantwortet unter der Maßgabe, dass Sie die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen haben und bereit sind, meine Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren und angemessen zu vergüten. Beachten Sie bitte, dass eine kostenlose Rechtsberatung in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Meine Fragestellung war eine Andere!
Als Niederländer und EU Bürger unterliege ich nicht der Bewertung einer Berliner Polizeidienststelle!
Mein Anliegen war eindeutig ob meine Dokumente in Holland anerkannt werden müssen?
MPU gbts dort nicht!
Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe Ihre Fragestellung wohl mißverstanden
Ja, Ihre Dokumente müssen in Holland anerkannt werden. Sie werden auch in Holland eine Fahrerlaubnis bekommen.
Vorsorglich muss ich Sie jedoch auf ein Problem hinweisen:
Sie werden mit dieser holländischen Fahrerlaubnis auch nur dann Probleme haben, wenn Sie nach Deutschland fahren müssen. Aufgrund der Verpflichtung in Deutschland eine MPU absolvieren zu müssen, hat die holländische Fahrerlaubnis leider keine Geltung in Deutschland.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und
bitte meine Antwort zu akzeptieren. Sie akzeptieren in dem Sie auf das grüne Feld "Akzeptieren" klicken.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einer völlig anderen Beurteilung des Sachverhalts führen kann. Die Frage wurde beantwortet unter der Maßgabe, dass Sie die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen haben und bereit sind, meine Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren und angemessen zu vergüten. Beachten Sie bitte, dass eine kostenlose Rechtsberatung in der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Entschuldigung, aber ihre Antwort befriedigt mich noch nicht ganz.
Wenn,wie Sie meinen,das es keine Probleme der Anerkennug gibt in NL,wie kann dann nach EU Recht mir die Polizei der BRD Probleme machen? In der ehemaligen ddr währe es erklärbar(fragen sie Hr.Gauck),aber EU REcht steht doch wohl über Bundesrecht!?
Sonst könnten wir uns doch wohl den ganzen Sch... schenken!!
Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Erneut posten: Qualität der Antwort.
Fachanwalt
Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
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