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Stellen Sie Ihre Frage an Claudia Schiessl.
Claudia Schiessl
,
Rechtsanwältin
Kategorie:
Wettbewerbsrecht
Zufriedene Kunden:
22301
Erfahrung:
25 Jahre Anwaltserfahrung
44859865
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Claudia Schiessl ist jetzt online.
welche kosten kommen auf einen zu wenn eine einstweillige verfügung
Diese Antwort wurde bewertet:
★
★
★
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★
welche kosten kommen auf einen zu wenn eine einstweillige verfügung wegen wettbewerbsrecht verstossen wurde und ein streitwert von 5000 euro vorgesehen ist?
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Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage
Das sind an außergerichtlichen Anwaltskosten :
1,3 Geschäftsgebühr, Nr 2300 VV 1.359,80 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Mehrwertsteuer 204,03 €
Gesamt 1.699,57 €
An gerichtlichen Kosten, je nachdem ob ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden hat pro Anwalt
1, 3 Verfahrensgebühr 1.359,80 €
1,2 Terminsgebühr 1.255,20 €
Auslagenpauschale 20,00 €
Mehrwertsteuer 421,60 €
Gesamt 3056,60 €
Die au0ergerichtliche Gebühr wie oben wird auf diese Gebühr hälftig angerechnet
Die Gerichtskosten betragen 1.368,00 Euro
Wenn ich Ihnen helfen konnte bitte ich um positive Bewertung
Rückfragen bitte gleich hier stellen nicht af habe Rückfragen klicken
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Kunde:
hat geantwortet vor 9 Jahren.
es geht um einen konkurrenten der einen wettbewerbsrechtlichen verstoss begangen hat. wir wollen den konkurrenten eine abmahnung zusenden mit einer vertragsstrafe von 5000 euro. Wir möchten den konkurrenten darauf aufmerksam machen dass bei nichtabgabe der unterlassungserklärung wir eigenständig beim amtsgericht eine einstweillige verfügung beantragen werden. Dies können wir da der betrag nicht 5000 euro überschreitet und somit das amtsgericht zuständig ist. Ferner wollen wir auch ordnungsmittel in dem antrag beantragen. Wir möchten jedoch den konkurrenten darauf aufmerksam machen welche finanzielle konsequenz die nichtabgabe der unterlassungserklärung für ihn hätte. daher die frage welche kosten auf den konkurrenten zukommen falls wir eigenständig die einstweillige verfügung beim amtsgericht beantragen. sie schreiben dass es sich hier um 3056,00 Euro handelt. Ist dies richtig? Könnte man somit einen satz in unser schreiben einfügen wie beispielsweise: Wir weisen vorsorglich daraufhin dass bei einer einstweilligen verfügung Gerichtskosten in höhe von bis zu 3056,00 Euro auf sie zukommen können? Wäre dies so richtig formuliert bzw. könnten sie uns einen satz vorformulieren.
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich hatte 50.000 Euro gelesen, was der normale Betrag ist, den man für eine wettberwerbsrechtliche Sache ansetzt.
Entsprechend hatten wir auch die Kosten für 50.000 Euro angesetzt.
Wenn Sie selbst die eintsweilge Verfügung machen wollen und der Gegenstandswert 5000 Euro ist können Sie keine Anwaltskosten selbst in Ansatz bringen.
Dan sind eigentlich nur Gerichtskosten in Höhe von 363 Euro das Risiko.
Wenn der Gegner einen Anwalt nimmt betragen für einen Streitwert von 5000 Euro Verfahrens- und Terminsgebühr 896,10 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Es ist aber wahrscheinlich, dass das Amtsgericht die Sache an das Landgericht verweist und dieses eben diesen Streitwertt von 50.000 Euro annimmt
Dann wären die von mir oben angesetzten Kosten korrekt.
Ich würde es aber so formulieren:
Kosten von ein paar tausend Euro auf Sie zukommen können
Wenn ich Ihnen weiterhelfen konnte bitte ich um positive Bewertung
danke
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Kunde:
hat geantwortet vor 9 Jahren.
in der unterlassungserklrärung würde eine vertragsstrafe von 5000 euro
angegeben. wäre denn demnach nicht das amtsgericht zuständig?
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Zuerst einmal ist das Amtsgericht zuständig wegen des Streitwertes den Sie selbst angegeben haben.
bei normalen Wettbewerbsverboten ist der Streitwert aber 50.000 Euro , da es ja um mehr geht als um 5000 Euro Vertragsstrafe
Es geht um Unterlassung und diese ist höher zu bewerten
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Kunde:
hat geantwortet vor 9 Jahren.
es handelt sich hier um den verstoss des neuen seit 01.08.2012 existierenden buttongesetzes. hier liegen noch keine urteile vor. wie kann daher von einem streitwert von 50 000 euro ausgegangen werden und anhand was macht man den streitwert denn nun fest?
Experte:
Claudia Schiessl
hat geantwortet vor 9 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank.
Bei den mir bekannten wettbewerbsrechtlichen Verfahren war der Streitwert immer bei 50.000 Euro wenn es um Unterlassung geht
Wenn Sie aber eine Vertragsstrafevereinbarung ausdrücklich getroffen haben und es nur darum geht ist das natürlich günstiger, denn dann ist der Streitwert niedriger
Die Kosten für beides habe ich Ihnen genannt, so dass ich höflich um Bewertung bitten würde
Claudia Schiessl und weitere Experten für Wettbewerbsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
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