Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Aufgrund der bestehenden Garantie, können Sie alle Mängel auflisten und dies dem Verkäufer/Händler mitteilen.
Fordern Sie eine Mängelbeseitigung innerhalb von 14 Tagen.
Die Gegenseite muss alle Mängel am Fahrzeug beseitigen, sodass sie ein mangelfreies Fahrzeug haben.
Können die Mängel nicht beseitigt werden, ist nach zweimaligem erfolglosen Beseitigungsversuch der Rücktritt möglich. Ihre Ansprüche ergeben sich alle aus den §§ 437 ff, BGB. Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-