Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können nach wie vor an ihrem Widerruf festhalten und auf eine Unterlassung der Ausstrahlung verweisen. Losgelöst von dem übermitteln Sachverhalt und den benannten Formulierungen im Vertrag liegt definitiv in Ihrem Fall eine Beeinträchtigung vor.
Dies wird von der Gegenseite zugestanden.
Unabhängig davon, ob es theoretisch möglich wäre diese Beeinträchtigung noch zu ändern oder zu umgehen, stellt dies eine Benachteiligung dar, welche erheblich ist. Mit diesem Verweis können Sie auch an die Gegenseite herantreten.
Der von Ihnen vertraglich erteilte Verzicht auf das Persönlichkeitsrecht bezüglich der Übertragungsrechte gilt natürlich nur unter ordnungsgemäßem Gang und Ablauf des Spiels.
Dieser gilt nicht für die Fälle, in welchen Ihnen unverhältnismäßige Beeinträchtigungen entstehen und sie dadurch schlechter gestellt werden als die übrigen Kandidaten und in das Licht eines Verlierers bzw. einer Verliererin gerückt werden.
Diese Argumentation ist meines Erachtens tragend.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-