Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie können die gegen Sie geltend gemachte Zahlungsforderung zurückweisen, denn eine Zahlungspflicht besteht unter den gegebenen Umständen nicht mehr.
Es ist Verwirkung eingetreten, denn nach Ablauf eines derart erheblichen Zeitraumes konnten und durften Sie sich darauf einstellen, dass die von Ihnen korrigierte Schlussrechnung rechtlich nicht mehr beanstandet wird.
Der Handwerker hat über einen Zeitraum von acht Monaten (!) zu keinem Zeitpunkt Einwendungen erhoben und/oder weitere Forderungen geltend gemacht.
Dieses Unterlassen hat einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand in Ihrer Person begründet, dass die korrigierte Schlussrechnung anerkannt worden ist.
Die geltend gemachte Forderung ist daher verwirkt.
Weisen Sie diese unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zurück.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt