Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich habe mir die übermittelten Unterlagen angesehen.
Wenn in der Buchung und Buchungsbestätigung bzw. den Unterlagen die von Ihnen genutzte E-Mail-Adresse hinterlegt ist, können Sie sich auch hierauf berufen.
Das Unternehmen kann dann nicht darauf verweisen, dass die Stornierung an eine andere E-Mail-Adresse hätte erfolgen müssen.
Zumal auch innerhalb eines Konzerns E-Mails weitergeleitet werden müssen. Es gilt das Prinzip der Zurechnung.
Sie können sich daher nach wie vor auf die bereits erfolgte Stornierung berufen und ihre bezahlten Gelder zurückfordern.
Setzen Sie hierfür eine Frist von 14 Tagen und verweisen sie darauf, dass sie nach Fristablauf einen Rechtsanwalt beauftragen.
Die Kosten für den Rechtsanwalt hat sodann die Gegenseite zu tragen. Dieser gibt die aus § 286 BGB.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-