Vertragsrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren als Rechtsanwalt tätig.
VielenDank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen weiterhelfen?
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie gern nach.
Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt
Sie haben das Fahrzeug von einem Händler gekauft.
Daher bestehen auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Da hier Mängel verschwiegen worden sind, kann man das Fahrzeug auch zurückgeben.
Ja, natürlich.
Der Ausschluss der Gewährleistung ist ja unwirksam.
Daher haftet der Verkäufer in jedem Fall.
Ja, und das ist unwirksam.
Wenn ein Auto (oder andere Sachen) von einem Händler an eine Privatperson verkauft wird, kann die Gewährleistung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden.
Bei Privat zu Privat, aber auch bei B2B, wie hier, kann die Gewährleistung ausgeschlossen.
Dann greift aber § 444 BGB.
Wenn der Verkäufer von den Mängeln wusste oder es hätte wissen müssen, dann gilt der Gewährleistungsausschluss nicht und er haftet trotzdem-