Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Die besagte Unternehmung ist für das beschriebene Vorgehen bekannt.
Durch ausgesprochenes Sonderkündigungsrecht im Nachgang zur Preiserhöhung greift dieses Recht. Wichtig für sie ist nur, dass sie den Zugang der Kündigung nachweisen können.
Da es sich bei einer Kündigung eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, entfaltet diese mit Zugang Rechtswirkung.
D. h. das Rechtsverhältnis ist mit einer kurzen Kündigungsfrist aufgelöst.
Die Preiserhöhungen müssen sie nicht mitgehen. Sie fallen sodann bis zum Abschluss eines neuen Vertrages in die Grundversorgung.
Bezüglich der falschen Gasabrechnung von letztem Jahr können Sie Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass die Werte nicht stimmen und ihre Korrekturbedarf besteht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-