Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, das ist nicht rechtens.
Das Vertragsverhältnis endet mit der Rückgabe des geleasten Fahrzeuges.
Es steht dem Leasinggeber frei, ein Gutachten zu erstellen, um etwaige Ansprüche geltend zu machen.
Diese Begutachtung führt jedoch nicht zu einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses.
Je nach Ergebnis der Begutachtung ist es dem Leasinggeber später unbenommen, mögliche Ansprüche in der Folge geltend zu machen.
Die Fortführung des Vertragsverhältnisses ist hierfür nicht Voraussetzung!
Weisen Sie daher die Ansicht des Leasinggebers unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zurück.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt