Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
was genau wurde denn mündlich vereinbart ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justansdwer und den Nachtrag.
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie sich mit dem potentiellen Käufer auf Preis und Übergabe des FZ nach der Abklärung in der Werkstatt geeinigt und die Option ggf. das FZ doch zu behalten, nicht erwähnt ?
Leider wäre in diesem Fall ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen und der Käufer hätte der Recht, auf den Kauf zu bestehen. Allerdings müsste der Käufer auch den Vertragsschluss nachweisen können.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
die Sacvhje ist eigentlich schon eindeutig. Wenn Sie dem Käufer sicher zugesagt haben, dass er das FZ (früher oder später) bekommt, ist der Vertrag verbindlich. Wenn der Käufer dies beweisen kann, z.B. weil Sie per Mail oder Whatsapp kommuniziert haben, sieht die Sache schlecht aus.
Sie können nur dem Käufer mitteilen, dass Sie das FZ nicht mehr verkaufen möchten und dann warten, wie er reagiert.
ich möchte mich nochmals für das freundliche Telefonat bedanken und Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute wünschen.