Vertragsrecht
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vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Um die Umsatzsteuerfreiheit des Pflegedienstes zu beurteilen, ist eine genauere Prüfung notwendig, die in diesem Rahmen nicht ohne Weiteres geleistet werden kann. Grundsätzlich ändert sich aber durch einen Rechtsformwechsel nicht automatisch etwas hieran.
Bei einem Share-Deal trägt üblicherweise eine der Parteien die Kosten, also Veräußerer oder Erwerber. Dass die GmbH diese trägt, wäre zwar möglich, aber nicht sachgerecht, da die GmbH selbst nicht Partei ist. Entscheidend ist für die Frage der Kostentragung, was hierzu vertraglich vereinbart wird, subsidiär, wer den jeweiligen kostenauslösenden Auftrag erteilt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Freundliche Grüße