Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Nein, Sie müssen nicht die 7 Tage abwarten.
Wenn Sie bei dem Unternehmen online etwas bestellt haben, d***** *****egt ein so genannter Fernabsatzvertrag vor.
Ihnen steht bei einem Fernabsatzvertrag das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß den §§ 312 g, 355 BGB zu.
Das bedeutet, dass Sie Ihre Vertragserklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen können.
Mit erfolgtem Widerruf ist der Vertrag sodann rechtlich hinfällig - Sie sind an diesen nicht mehr gebunden.
Sie können dann von dem Verkäufer die Rückzahlung Ihres Geldes einfordern.
Die Überprüfung durch Amazon steht dem nicht entgegen und beseitigt nicht Ihr Widerrufsrecht, denn Ihr ausschließlicher Vertragspartner ist der Verkäufer, und dieser ist Ihnen nach dem Widerruf zur Rückzahlung Ihres Geldes verpflichtet!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt