Vielen Dank für Ihre Geduld.
Da es sich bei Zahlungsverkehr um eine sensible Angelegenheit handelt, ist es meiner Einschätzung nach berechtigt, dass das Unternehmen von Ihnen einen Identitätsnachweis in Form Ihres Personalausweises verlangt.
Als Zahlungsdienstanbieter kann das Unternehmen zudem allein zum Zwecke der Vermeidung von Geldwäsche u.ä. verlangen, dass Sie einen Identitätsnachweis einreichen.
Daher muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich keine andere Möglichkeit sehe, als dass Sie Ihren Ausweis einreichen.
Gleichwohl sehe ich Ihre datenschutzbezogenen Bedenken, sodass Ihnen wenigstens die Möglichkeit gegeben werden sollte, Ihren Personalausweis auf sicherem Wege einzureichen, zB per Post. Hierauf sollten Sie in jedem Falle bestehen.
Sofern es um die Auszahlung von noch auf Ihrem Konto vorhandenen Guthaben geht, können Sie alternativ das Unternehmen schriftlich, ggf. mit anwaltlicher Hilfe, auffordern, Ihnen das Geld auf ein Girokonto zu überweisen. Damit haben Sie zwar den Account nicht wieder freigeschaltet, aber wenigstens Ihr Geld zurück und müssten wohl auch keinen Personalausweis einreichen.
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