Vertragsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihren Fall bearbeite.Gerne stehe ich Ihnen der Einfachheit halber auch für ein telefonisches Beratungsgespräch zur Verfügung, in dem wir alle Ihre Fragen besprechen können. Buchen Sie dieses gern als Premium-Service hinzu.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, so sind Sie an diesen grundsätzlich gebunden. Dem liegt der Grundsatz zugrunde, dass Verträge bindend sind.
Ich würde Ihnen anraten, schnellstmöglich mit dem neuen Arbeitgeber in Kontakt zu treten und diesen dazu zu überreden, den Arbeitsvertrag im beiderseitigen Einverständnis aufzuheben. Einen Rechtsanspruch haben Sie hierauf zwar nicht. Erfahrungsgemäß sind Arbeitgeber vor Beginn des Arbeitsverhältnisses jedoch insofern kulant, als sie einer Aufhebung des Vertrages zustimmen.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn der Personalvermittlungsfirma ein Provisionsanspruch zusteht, so kann der Arbeitgeber von Ihnen Schadensersatz beanspruchen, wenn Sie den Vertrag nicht einhalten. Ob er dies tut, steht in seinem eigenen Ermessen. Ggf. sollten Sie diesen Punkt vorab ansprechen und eine gütliche Regelung finden.