Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Leider kann ich für Sie keine Personenrecherche durchführen. Dies müsste ein Kollege vor Ort machen.
Zur rechtlichen Einordnung kann ich jedoch wie folgt ausführen.
Wenn Sie und die besagte Person gemeinsam den Vertrag unterschrieben haben und somit Vertragspartner sind, können auch nur beide gemeinschaftlich den Vertrag kündigen.
Gleichlaufend können auch nur beide Vertragsparteien den Vertrag aufstocken und/oder ausweiten.
Waren Sie alleine Vertragspartner und Sie haben gekündigt, kann keine andere Person auf Ihren Namen wirksam einen neuen Vertrag begründen oder den alten Vertrag fortführen lassen.
Hat die Person keine Vollmacht, handelt diese betrügerisch.
Dieses Verhalten kann bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde zur Anzeige gebracht werden. Dies kann entweder mündlich zu Protokoll oder schriftlich geschehen.
Ggü. Sky können Sie in diesem Fall eine Zahlung verweigern.
Teilen Sie zur Aufklärung des Vorgangs den betrügerischen Sachverhalt ggü. Sky mit.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Traub
-Rechtsanwalt-