Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, ein Sonderkündigungsrecht nur in den Ausnahmefällen wie Krankheit, Veränderungen des Vertrags seitens des Fitnessstudios etc. gewährt wird.
Ein Umzug aus privaten und/oder geschäftlichen Gründen wird nicht als Sonderkündigungsrecht im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung akzeptiert.
Es bleibt Ihnen daher nur die Möglichkeit, den Vertrag ordnungsgemäß zu kündigen und auf die Kulanz des Studios zu hoffen und zu versuchen, einen Teil des Betrags aufgrund des Umzugs zu erlassen.
Aus rechtlicher Sicht haben Sie hier kaum Möglichkeiten.
Am "erfolgsversprechendsten" wäre noch, wenn Ihnen ein Arzt attestiert, dass Sie nicht mehr trainieren dürften.
Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zu können, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen und die Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichenGrüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-