Vertragsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen weiter.In der Tat kann der Rechtsanwalt einen Teil der Vergütung einbehalten. Bei einer Vertragskündigung durch Sie kann der Rechtsanwalt (mangels anderer Regelungen in den AGB o.ä.) im Zweifel 5% der Vergütung einbehalten. Im Zweifel heißt, dass er auch einen größeren Teil einbehalten kann, wenn er nachweist, dass ihm vor Kündigung höhere Aufwände entstanden sind.
Der Käuferschutz ist dabei eine Servicedienstleistung des Zahlungsdienstleisters. Indes kann der Zahlungsdienstleister nicht mit rechtlicher Bindungswirkung über Bestehen oder Nichtbestehen der Ansprüche des Rechtsanwaltes befinden. D.h. der Rechtsanwalt kann Sie - sofern er meint einen Anspruch gegen Sie zu haben - dennoch vor Gericht ziehen. Die Erstattung durch den Käuferschutz dabei kein Einwand, den Sie vorbringen können.
Meine Empfehlung lautet daher: Verlangen Sie von dem Anwalt die Mitteilung der Rechtsgrundlagen für die Forderung bzw. den Nachweis, dass ihm ein entsprechender Aufwand entstanden ist. Falls er dies nicht plausibel darlegen kann, sollten Sie Ihr Geld einbehalten. Wenn doch, wäre Ihnen anzuraten, dem Rechtsanwalt den ihm zustehenden Teil zu zahlen.Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?Ich bitte Sie herzlich um Abgabe einer Bewertung (3-5 Sterne). Selbstverständlich können Sie danach gerne beliebig Rückfragen stellen. Bei Bedarf stehe ich Ihnen gern für ein Telefonat zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Wie bereits mitgeteilt, stehen dem Anwalt - sofern weder er Nachweise für höhere Aufwände hat, noch Sie Nachweise für geringere Aufwände - nach dem Gesetz im Zweifel 5% zu. Falls Sie oder der Anwalt einen höheren/geringeren Aufwand nachweisen können, steht dem Rechtsanwalt der tatsächlich entstandene Aufwand zu.
Fordern Sie einen Nachweis für die entstandenen Aufwände an, d.h. Rechnungen, Übersichten über Arbeitsstunden etc.
Ich bitte Sie nun herzlich um Abgabe einer Bewertung (3-5 Sterne).