Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie an den geschlossenen Vertrag rechtlich gebunden sind.
Es gilt insoweit der Rechtsgrundsatz, dass einmal geschlossene Verträge auch einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Eine allgemeines Rücktritts- oder Reuerecht existiert in der deutschen Rechtsordnung nicht.
Ein Rücktrittsrecht könnten Sie daher nur in Anspruch nehmen, wenn Sie sich ein solches auch ausdrücklich gegenüber dem Käufer vertraglich ausbedungen und vorbehalten hätten.
Ist Letzteres aber nicht der Fall, so sind Sie an den Vertrag leider gebunden.
Ich bedaure außerordentlich, Ihnen keine angenehmere Mitteilung machen zu können, aber ich bin als Rechtsanwalt verpflichtet, Ihnen die Rechtslage wahrheitsgemäß darzustellen.
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Sterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte anwaltliche Beratung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt