Vertragsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Es gibt keine besonderen Anforderung an die Fähigkeiten eines Geschäftsführers. Jede unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Person kann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden. Auch an der GmbH gänzlich unbeteiligte Personen können Geschäftsführer werden.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung.
Sie können Geschäftsführer einer GmbH sein und trotzdem Ihr eigenes Gewerbe selbständig unternehmerisch ausüben.
Sie werden als Geschäftsführer vermutlich abhängig bei der GmbH beschäftigt sein. Trotzdem können Sie nebenher Ihre eigenes Geschäften betreiben, sofern das nicht irgendwie mit Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer kollidiert oder vertraglich ausgeschlossen worden ist.
Wenn Sie an der GmbH nicht beteiligt sind, dann sind Sie als Geschäftsführer aber nicht selbständig. Sie sind weisungsgebunden an die Anweisungen der Gesellschafter und damit abhängig beschäftigt. Wenn Sie selbst auch Gesellschafter der GmbH wären, dann könnten Sie als sogenannter Gesellschafter-Geschäftsführer selbständig sein.
Ein Indiz für einen selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine GmbH-Beteilung von 50%.
Zwei solche Geschäftsführer kann es geben.
Sehr gerne. Ich freue mich, wenn ich helfen konnte.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag zu meiner Vergütung freizugeben. Sie können auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!