Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nach deutschem Recht unzulässig ist. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage auf dieser Plattform sind Sie zur Zahlung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes verpflichtet. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers wurden Sie ausdrücklich hingewiesen und von Ihnen akzeptiert.
Lassen Sie sich zunächst die Vertragsgrundlagen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zusenden. Aus diesen geht hervor, für was der Versicherungsschutz ist.
Die unfallversicherung zahlt einen Kapitalbetrag oder eine Rente aus, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist.
Ein Unfalles liegt vor, wenn ein von außen plötzlich eintretendes Ereignis auf den Versichten eintritt und zu einer Verletzung führt, § 178 Abs. 2, S. 1 VVG.
Problematisch könnet das von außen einwirkende Ereignis sein, wenn Ihre Mutter den Unfall selbst verursacht hat.
Aber auch bei Unfällen, die ohne Einwirkung von außen entsteht, besteht bei einigen Versicherungen Versicherungsschutz. Dies sollten Sie in jedem Fall prüfen bzw. durch einen Anwalt prüfen lassen. Stellen Sie daher die Versicherungsunterlagen zusammen.
Gerne können Sie mich hierzu kontaktieren, damit ich ein Prüfung vornehmen kann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Viele Grüße