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Steinbrecher
,
Mittlere Reife
Kategorie:
Versicherungen
Zufriedene Kunden:
98
Erfahrung:
Versicherungsfachmann BWV
68787415
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Steinbrecher ist jetzt online.
Ich trete ab August 2015 eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz
Diese Antwort wurde bewertet:
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Ich trete ab August 2015 eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz an.
Bisher war ich als Beamter 70% beihilfeberechtigt und habe mich mit 30% privat versichert.
Meine KV würde den Vertrag umstellen auf 100%, wenn ich die Beihilfeberechtigung verliere.
Die Versorgungsleistungen sind schlechter (250 € SB), monatlich ca. 344.-€, statt bisher 128.-€ (o.SB). Ich hatte vor 2 Jahren einen Bandscheibenvorfall, bin aber regeneriert und beruflich wieder voll im Einsatz. Prophylaktisch bin ich einmal wöchentlich in der Physiotherapie (Massage/KG).
Was raten Sie mir?
1. Sollte ich die bisherige Versicherung beibehalten?
2. Gibt es ggf. in der Schweiz trotz erhöhtem Eintrittsalter (43 Jahre) günstigere Tarife bzw. bessere Leistungen? Wie kann ich hier weiter vorgehen?
3. Gibt es evtl. ein Versicherungspaket für die ganze Familie (Frau, 42J; Tochter 17J; Sohn 15J) - beide Kinder schulpflichtig/ Gymnasium?
Vielen Dank ***** ***** möglichst differenzierte Antwort hierzu.
Freundliche Grüße
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Experte:
Steinbrecher
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Guten Tag,vielen Dank ***** ***** Anfrage. Gerne beantworte ich aufgrund Ihrer INformationen die Frage bestmöglichst. Wichtig dies ist keine Rechtsberatung oder ähnliches.Zur Schweizer Krankenversicherung kann ich Ihnen leider keine explizierte Empfehlung geben, da ich nur in Deutschland arbeite und es in der Schweiz verschiedene Möglichkeiten gibt. Generell würde ich Ihnen dennoch anraten sich in der Schweiz beraten lassen, besonders die sogenannte "Einheitsversicherung" sollten Sie genauer anschauen.Ob Sie bei Ihrer Krankenversicherung bleiben, ist ebenso schwierig zu beantworten. Denn ich kenne Ihre persönliche Situation nicht und wie lang beabsichtigt ist in der Schweiz zu bleiben (z:b. Gefällt Ihnen das Land, die Arbeit, gefällt es Ihrer Familie).Sollten Sie sich entshceiden aus Ihrer priv. Krankenversicherung auszuscheiden, würde ich Ihnen empfehlen die kleine und große Anwartschaft berechnen zu lassen. Mit dieser können Sie bei einer evtl. Rückkerhr wieder in die aktuell bestehende Versicherung eintreten, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen bzw. sogar den gleichen Beitrag wie aktuell zu erhalten. Dies sollten Sie vor Beendigung der Versicherung beantragen und hätten max. ein Monat nach beendigung Zeit diese zu beantragen.Eine andere Versicherung in Deutschland werden Sie nur "schwer" erhalten. Denn trotz Ausheilung Ihrer Bandscheibe müssten Sie bei einem Antrag die Gesundheitsfragen beantworten, hier wird zB gefragt: Sind Sie derzeit bei Masseuren, Physiotherapeuthen etc in Behandlung. Dies müssten Sie mit ja beantworten und IHre Bandscheibe etc. mit angeben.Eine Möglichkeit könnten die "neuen EU Krankenversicherungen" sein. Diese sind aber sehr beratungsintensiv und man kann diese nicht pauschalisieren. Ich würde Ihnen, daher empfehlen, hier einen Berater vor Ort (am besten auf Honorarbasis, da dieser noch Objektiver an das Thema herangeht) beraten lassen, denn nur so kann das Optimalste für Sie und Ihre Familie erziehlt werden.Es tut mir leid Ihnen nicht die Entscheidung abnehmenm zu können. Dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg und gutes Gelingen in der Schweiz.Mit besten GrüßenMatthias SteinbrecherP.S: Ich bitte um eine positive Bewertung (toller Service) denn nur so können wir diesen Service weiterhin anbieten. VIELEN DANK!
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