Versicherungen
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Frage. Gerne beantworte ich IHnen diese bstmöglichst. Wichtig, dies ist keine Rechtsberatung dies dürfen z.B. nur Rechtsanwälte.
Der Beitrag kann nur auf das Mindeste bei: GRÜNDUNGSZUSCHUSSODER HÄRTEFALL gesenkt werden.
Den Gründerzuschuss wird bei fast allen Krankenkassen mit Existenzgründungszuschuss gleichgesetzt.
Bei Härtefälle macht jede Kasse andere Vorgaben und setzt dies immer im Einzelfall um. Eine pauschale Antwort gibt es hier nicht. Da dies immer im ermessen der jeweiligen Kasse liegt.
Meist gilt aber wenn vorliegt:
Selbständige die weniger als 1968€ verdienen. #
Nach Paragraf 240 Absatz 4 SGB V kann ein Härtefall bei der Kasse beantragt werden. Dann werden die Beiträge neu berechnet, meist sind dies immer noch einem Monatsbeitrag von 203,44 Euro (mit Anspruch auf Krankengeld).
Bei Härtefallentscheidungen wird aber auch das bestehende Vermögen und das Einkommen eines Partners mit einbezogen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.
Beste Grüße
Matthias Steinbrecher
P.S: Ich bitte um eine positive Bewertung (toller Service) denn nur so können wir diesen Service weiterhin so schnell anbieten. VIELEN DANK!
Hallo Herr Steinbrecher,
Vielen Dank für die Antwort. Können Sie mir noch mitteilen, welche Regelung es für bestehendes Vermögen gibt? Danke! A. Schmiedel
Ich habs inzwischen herausgefunden