Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Die Ihnen erteilte Auskunft ist falsch!
Nicht Sie müssen einen Entlastungsbeweis führen und darlegen, dass die geltend gemachten Schäden nicht von Ihnen verursacht worden sind.
Es verhält sich vielmehr gerade umgekehrt: Beruft sich die Firma auf angeblich von Ihnen verursachte Beschädigungen und Mängel, so hat sie dieses Vorbringen auch unter Beweis zu stellen.
Die Firma muss also den Nachweis führen, dass die Schäden während Ihrer Besitzzeit herbeigeführt worden sind.
Wenn Sie nun in Besitz von Aufnahmen sind, die dokumentieren, dass bestimmte Schäden bereits vor der Übergabe vorlagen, dann wird die Firma bezüglich dieser Schäden den ihr obliegenden Nachweis schon aus diesem Grunde nicht erbringen können.
Bezüglich der übrigen Schäden ist die Firma - wie ausgeführt - in der vollen Beweispflicht dafür, dass Sie die Schäden verursacht haben.
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt