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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Verkehrsrecht
Zufriedene Kunden: 44218
Erfahrung:  Tätigkeit für ein großes Unternehmen
32916861
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Hallo, wir haben ein Restaurant und ein Bekannter hat

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, wir haben ein Restaurant und ein Bekannter hat angeboten, Gäste abends nach Hause zu fahren, um sich etwas Geld dazu zu verdienen. Können wir das unterstützen oder wäre er im Falle eines Unfalls nicht versichert, bzw. birgt es andere Risiken.Ich freue mich über Ihre Antwort.

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Vorhaben des Bekannten ist nach § 2 PBefG genehmigungspflichtig. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, so begeht Ihr Bekannter eine Ordnungswidrigkeit, gegen ihn kann ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Ferner kann er den Versicherungschutz seiner Haftpflichtversicherung verlieren. Die Versicherung wird zwar erst einmal den Schaden regulieren, dann aber Regressforderungen an Ihren Bekannten stellen.

Das Vorhaben ist also so recht riskant für Ihren Bekannnten.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

RASchiessl und weitere Experten für Verkehrsrecht sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
Sehr geehrter Herr Schiessel,vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort!
Ihnen noch einen schönen Abend

Gerne!