Verkehrsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Können Sie mir den Sachverhalt etwas ausführlicher darstellen?
Warum soll die Rente auf das Konto Ihrer Frau überwiesen werden?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Eine Überweisung der Rente auf das Konto Ihrer Frau ist nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters und der Bank möglich.
Ansonsten können Sie sich unter Umständen der Gläubigerbenachteiligung und der Geldwäsche strafbar machen (und Ihre Frau auch).Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Gerne.