Verkehrsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ich verstehe nicht genau, worauf Sie hinauswollen. Ihre Blutaltkoholkonzentration stellt zusammen mit dem verursachten Unfall eine Straftat dar wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Auch wenn Sie noch nicht die Grenze von 1,1 Promille überschritten haben, liegt doch eine Gefährdung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss vor. Sie gelten dann als absolut fahruntüchtig, sodass Ihnen leider die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sie können sich da bedauerlicherweise nicht auf Verjährung oder ähnliches berufen.
Ich bedauere außerordentlich, Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben zu können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Viel Erfolg!