Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
Meinen Sie das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse aufgrund des Pflgegrades für Ihre Kinder bekommen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben und für den Nachtrag.
Dieses Pflegegeld setzt sich aus zwei "Teilbeträgen" zusammen. Zum einen ist es ein Aufwendungsersatz für die Bedürfnisse des Kindes, andererseits ist es auch ein Entgelt für die erzieherische Tätigkeit, die man als Pflegeeltern erbringt. Dieser Teil ist wie ein Arbeitseinkommen anzurechnen.
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