Verkehrsrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Das Visum für den Besuchsaufenthalt in der Türkei muss Ihr Kollege persönlich bei dem türkischen Konsulat beantragen.
Er kann den Visumsantrag ebenfalls bei der türkischen Botschaft in Berlin stellen.
Die Ausländerbehörde ist hierfür nicht zuständig.
Geben Sie bitte Ihre Bewertung für die anwaltliche Beratung ab, indem Sie mit der Maus oben die Sterne (3-5 Sterne) anklicken, wenn Sie keine Nachfragen haben, denn nur dann erhalte ich von dem Portalbetreiber die Vergütung für die Beratung.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Sind denn noch Fragen offen geblieben? Gibt es (technische) Probleme bei der Abgabe der Bewertung?
Haben Sie denn nun noch Nachfragen? Gern können Sie nachfragen ("Dem Experten antworten")!
Geben Sie bitte andernfalls Ihre positive Bewertung für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
Vielen Dank.
Bitte klicken Sie zur Bewertung dann bitte einmal auf die Sterne oben (3-5 Sterne), denn nur so kann eine Bewertung abgegeben werden.
Danke.
Ich habe versucht, Sie anzurufen - sind Sie telefonisch jetzt erreichbar?